Festbeträge und Bonusheft – Kostenübernahme für Zahnersatz

Zahnersatz kann je nach Material und Befund sehr teuer werden. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Zahnersatz mit festgelegten Erstattungsbeträgen (Festbeträge). Die Höhe dieser Festzuschüsse berechnet sich dabei nach dem Befund des Patienten. Grundsätzlich werden 50 Prozent der durchschnittlichen Behandlungskosten der Regelversorgung von den Kassen übernommen. Eine Sonderregel gilt für alleinstehende Personen mit Bruttoeinkommen unter 1190,- Euro: In diesem Fall verdoppelt sich der Festzuschuss der Krankenkassen (Stand 2017).

Inhaltsverzeichnis

Bonusheft zahlt sich aus

Ein gut geführtes Bonusheft erhöht den festbetrags-zuschuss der Krankenkasse
Bonusheft für Zahnbehandlungen

Nehmen Patienten regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen des Zahnarztes in Anspruch und lassen sich dies in ihrem Bonusheft bescheinigen, profitieren Sie von einem höheren Festzuschuss für den Zahnersatz. Weist das Bonusheft im Zeitraum von fünf Jahren keine Lücken auf, ist eine Erhöhung des Festzuschusses um 20 Prozent gegeben. Bei 10 Jahren lückenloser Führung des Bonushefts sind es 30 Prozent.

Die Wahl des Zahnersatzes

Solange der gewünschte Zahnersatz von den Krankenkasse anerkannt ist – und das ist für gewöhnlich der Fall –, hat der Patient die freie Wahl. Der Festzuschuss ändert sich beispielsweise auch bei dem Einsatz von teurem Material nicht. Der Patient muss lediglich die zusätzlichen Kosten, die über die Regelversorgung hinausgehen, übernehmen.

Unterschiede beim Festzuschuss je nach Material

Die Höhe des Festzuschusses richtet sich beispielsweise bei Zahnfüllungen nach den Kosten für eine Amalgamfüllung. Diese übernehmen die Krankenkassen komplett, da sie als günstigste Variante gilt. Andere Materialien wie Edelmetalllegierungen müssen die Patienten zu einem gewissen Teil selbst bezahlen. Lediglich wenn eine Amalgamfüllung aus gesundheitlichen Gründen (zum Beispiel wegen einer Allergie) nicht infrage kommt, zahlt die Kasse auch ein anderes Material komplett. Im Frontzahnbereich wird Amalgam aus ästhetischen Gründen nicht eingesetzt. Hier werden auch Kunststofffüllungen von der Kasse bezahlt.